Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nichtmehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
b) die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.
Mindestalter: 18 Jahre, beim Begleiteten Fahren 17, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreichermedizinisch-psychologischer Untersuchung) 17 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: L, AM
Theoretische Ausbildung |
Mindestumfang des Theorieunterrichts | Vorbesitz einer anderen Klasse |
ohne | mit |
Grundunterricht | 12 | 6 |
Klassenspezifischer Unterricht | 2 | 2 |
GESAMT | 14 | 8 |
(Doppelstunden zu je 90 Min.) |
Praktische Ausbildung |
Mindestumfang der Sonderfahrten | Vorbesitz einer anderen Klasse |
ohne | |
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 5 | |
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnl. Kraftfahrtstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) | 4 | |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 | |
GESAMT | 12 | |
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