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Fahrzeugart:
Pkw und leichte Pkw

Welche Fahrzeuge darf ich fahren?

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nichtmehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
b) die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.

Wie alt muss ich sein

Mindestalter: 18 Jahre, beim Begleiteten Fahren 17, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreichermedizinisch-psychologischer Untersuchung) 17 Jahre

Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: L, AM

Wie lange dauert die Ausbildung

Theoretische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts Vorbesitz einer anderen Klasse
ohne mit
Grundunterricht 12 6
Klassenspezifischer Unterricht 2 2
GESAMT 14 8
(Doppelstunden zu je 90 Min.)



Praktische Ausbildung
Mindestumfang der Sonderfahrten Vorbesitz einer anderen Klasse
ohne  
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5  
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnl. Kraftfahrtstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) 4  
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3  
GESAMT 12