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FES - Fahreignungsseminar

Das Fahreignungsseminar ersetzt seit 01.05.2014 das bisherige ASP-Seminar. 

Bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann durch den freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars 1 Punkt abgebaut werden. Dies ist nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren möglich. 
Beim freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars auf der Stufe "Verwarnung" (6-7 Punkte) kann kein Punkt abgebaut werden.  

Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilmaßnahmen,
die aufeinander abgestimmt werden: 

  • einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme und 
  • einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme  


Vorschriften für das FahrEignungsSeminar: 

  • mind. 1 Teilnehmer max. 6 Teilnehmer  
  • verkehrspädagogische Teilmaßnahme umfasst 2 Module á 90 Minuten (erteilt durch Fahrlehrer)  
  • zwischen dem Absolvieren des ersten Moduls und dem Beginn des Zweiten Moduls muss mindestens eine Woche liegen  
  • verkehrspsychologische Teilmaßnahme umfasst 2 Sitzungen à 75 Minuten (erteilt durch Verkehrspsychologen als Einzelmaßnahme)  
  • die zweite Sitzung darf frühestens drei Wochen nach Abschluss der ersten Sitzung absolviert werden  


Nach erfolgreicher Teilnahme an beiden Teilmaßnahmen erhält der Teilnehmer jeweils eine Teilnahmebescheinigung. Diese muss er innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Seminars der zuständigen Behörde vorlegen. 

ASF - Aufbauseminar für Fahranfänger

Wer innerhalb der Probezeit bei Verkehrsverstößen erwischt wird, der wird von der Behörde aufgefordert, an einem Aufbauseminar teilzunehmen. 
Wird ein ASF-Kurs angeordnet, verlängert sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre.
Es wird von der Behörde eine Frist gesetzt, bis wann der Kurs absolviert werden muss. Wenn bis zum Ablauf dieser Frist der Behörde keine Bescheinigung vorgelegt wird, dann wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Vorschriften für das ASF-Seminar: 

  • mind. 6 Teilnehmer, max. 12 Teilnehmer  
  • vier Sitzungen zu je 135 Minuten  
  • zwischen der ersten und zweiten Sitzung muss eine Beobachtungsfahrt durchgeführt werden  



Nach erfolgreicher Teilnahme erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung. Diese muss er nach Beendigung des Seminars bei der zuständigen Behörde vorlegen. 

Umschreiben

Sie besitzen eine ausländische Fahrerlaubnis? 
Müssen oder wollen Sie Ihren ausländischen Führerschein  umschreiben lassen? 


Dann sind Sie bei uns genau richtig! 

Für den Antrag beim Straßenverkehrsamt benötigen Sie: 

  • Gültiger Personalausweis/Pass (Kopie) 
  • Original ausländische Fahrerlaubnis 
  • Beglaubigte Übersetzung des ausländischen Führerscheins durch einen amtlich anerkannten Dolmetscher Sehtest 
  • Kurs über Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort 
  • Passbilder biometrisch