„Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter:
- 24 Jahre
- 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
- 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich.
Beinhaltet Klasse:
A2, A1, AM Geltungsdauer der Fahrerlaubnis:
ohne Befristung
Theoretische Ausbildung |
Mindestumfang des Theorieunterrichts | Vorbesitz einer anderen Klasse |
ohne | mit A1 oder A2 |
Grundunterricht | 12 | 6 |
Klassenspezifischer Unterricht | 4 | 4 |
GESAMT | 16 | 10 |
(Doppelstunden zu je 90 Min.) |
Praktische Ausbildung |
Mindestumfang der Sonderfahrten | Vorbesitz einer anderen Klasse |
ohne | mit A1 |
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 5 | 3* |
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)
| 4 | 2* |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 | 1* |
GESAMT | 12 | 6* |
*Kein Pflichtunterricht bei Vorbesitz der Klasse A2 von mind. 2 Jahren.