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Klasse A

Fahrzeugart: 
Schwere Krafträder

Welche Fahrzeuge darf ich fahren?

„Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.

Wie alt muss ich sein?

Mindestalter:
  • 24 Jahre
  • 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
  • 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A

Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich.

Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung

Wie lange dauert die Ausbildung?

Theoretische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts Vorbesitz einer anderen Klasse
ohne mit A1 oder A2
Grundunterricht 12 6
Klassenspezifischer Unterricht 4 4
GESAMT 16 10
(Doppelstunden zu je 90 Min.)



Praktische Ausbildung
Mindestumfang der Sonderfahrten Vorbesitz einer anderen Klasse
ohne mit A1
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5 3*

Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)

4 2*
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3 1*
GESAMT 12 6*

*Kein Pflichtunterricht bei Vorbesitz der Klasse A2 von mind. 2 Jahren.