- Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Nennleistungvon nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW/kg
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h mit einer Leistung bis 15 kWKlasse A1 berechtigt auch zum Führen von:
- Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit vonmehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31.12.1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind
- Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 18.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind
Mindestalter: 16 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: AM
Theoretische Ausbildung |
Mindestumfang des Theorieunterrichts | Vorbesitz einer anderen Klasse |
ohne | mit |
Grundunterricht | 12 | 6 |
Klassenspezifischer Unterricht | 4 | 4 |
GESAMT | 16 | 10 |
(Doppelstunden zu je 90 Min.) |
Praktische Ausbildung |
Mindestumfang der Sonderfahrten | |
| |
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 5 | |
Schulung auf Autobahnen oder 4 autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)
| 4 | |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 | |
GESAMT | 12 | |
| | |