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Fahrzeugart:
Leichtkrafträder

Welche Fahrzeuge darf ich fahren?

  • Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Nennleistungvon nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW/kg
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h mit einer Leistung bis 15 kWKlasse A1 berechtigt auch zum Führen von:
  • Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit vonmehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31.12.1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind
  • Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 18.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind

Wie alt muss ich sein

Mindestalter: 16 Jahre

Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltet Klasse: AM

Wie lange dauert die Ausbildung

Theoretische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts Vorbesitz einer anderen Klasse
ohne mit
Grundunterricht 12 6
Klassenspezifischer Unterricht 4 4
GESAMT 16 10
(Doppelstunden zu je 90 Min.)



Praktische Ausbildung
Mindestumfang der Sonderfahrten
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5

Schulung auf Autobahnen oder 4 autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)

4
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3
GESAMT 12